Voraussetzung

Definition:

Die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzbezeichnung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

  • Fachärzt*innen-Anerkennung

Weiterbildungszeit:

  • 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 2 Fallseminare je 40 Unterrichtseinheiten einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren

Für alle Zusatzweiterbildungen sind die zuständigen Landesärztekammern maßgebend. Die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung sind in der jeweiligen Weiterbildungsordnung geregelt. Diese können von Ärztekammer zu Ärztekammer Unterschiede aufweisen.

 

Die Gesamtstundenzahl der Kurs-Weiterbildung Naturheilverfahren beträgt 160 Stunden. Der Kurs besteht aus vier Modulen zu je 40 Stunden, die in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert werden sollen, da sie aufeinander aufbauen. Dies ist eine Vorgabe der Bundesärztekammer. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer, ob die Einhaltung der Reihenfolge verbindlich ist. 

 

Der Besuch von einzelnen Modulen bei verschiedenen Kursanbietern ist grundsätzlich möglich und frei wählbar. 

Für die Anerkennung des erfolgreichen Abschlusses müssen alle Module des Weiterbildungskurses vorliegen.